FES Dresden
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Anmeldung

Allgemeines

Mit Beginn des Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden (SOGS § 3 Abs. 2).

Eltern sind verpflichtet, ihr Kind an der staatlichen Grundschule ihres Wohnbereiches oder einer Schule in freier Trägerschaft  anzumelden. Die Termine dafür liegen in der Regel im August/September des Vorjahres vor der regulären Einschulung.

Anmeldung an der Freien Evangelischen Schule

Bei Interesse an der Einschulung Ihres Kindes an der FES ist es notwendig, das Kind zusätzlich an unserer Schule anzumelden. Den Aufnahmeantrag finden Sie hier.

Wir bitten Sie dabei um eine möglichst frühzeitige Anmeldung im Sommer, denn wir beginnen bereits unmittelbar nach den Herbstferien mit dem „Kennlerntag“ für die künftigen Erstklässler. Bis dahin sollte Ihr Aufnahmeantrag vorliegen.  Anmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt können nur noch nach der Zahl der noch offenen Plätze berücksichtigt werden.

Das Antragsformular, Termine für Infoabende sowie den Tag der offenen Tür erhalten Sie im Sekretariat oder unter „Aktuelles“ auf der Grundschul-Startseite unserer Homepage. Die Teilnahme an mindestens einer dieser Veranstaltungen wird von uns dringend empfohlen.

Das Anmeldeverfahren verläuft folgendermaßen:

  1. Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrages
  2. schriftliche Einladung von der FES
  3. Teilnahme am Kennlerntag und Schulleitergesprächsabend
  4. schriftliche Benachrichtigung von der FES über die Entscheidung zur Aufnahme, ggf. Warteliste
  5. Überweisung Aufnahmegebühr und unterschreiben des Schulvertrags

Bei weiteren Fragen erteilen Ihnen unsere Sekretärinnen, Frau Schöniger und Frau Lange, gern telefonisch Auskunft (siehe Öffnungszeiten).

Aktuelles und Veranstaltungen